Landwirtschaftliches Pflichtpraktikum

Die Ausbildung zum Facharbeiter beinhaltet ein landwirtschaftliches Pflichtpraktikum. Die SchülerInnen suchen sich dafür einen Praxisbetrieb nach den eigenen Interessen, um das Gelernte anzuwenden und praktische Erfahrungen zu sammeln. Das 12-wöchige landwirtschaftliche Pflichtpraktikum wird zwischen 2. und 3. Klasse im Zeitraum von Mitte Juni bis Anfang Oktober absolviert. Der/Die PraktikantIn wohnt werktags am Praxisbetrieb und verrichtet idealerweise alle Arbeiten die am Betrieb anfallen.

Wichtige Infos zur Praxis:
 

Formulare zur Praxis: 

Hilfestellung für die GKK-Anmeldung: